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AHNENSEITE

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Hier findet man alles, was man zum Thema Ahnen, Erben und Vererben wissen muss. Unsere Altvorderen wissen mehr, aber haben es in den seltesten Fällen aufgeschrieben. Also ehe man hier weiter liest, sollte zuerst nochmal die eigene Oma nach der Herkunft befragt werdens.
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Genealogie - den Ahnen auf der Spur
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Schon mit der Aufzeichnung der Daten der engsten Familienmitglieder beginnen für die meisten Leute die Schwierigkeiten. "Ich mach da mal einen Stammbaum!", aber oft kommt dann eine Ahnentafel heraus und schon hat man einen Fehler in seinen Aufzeichnungen.
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Für die Datensammlung kann man in privaten und offiziellen Quellen nach den eigenen Ahnen forschen. Zu den privaten Quellen, die wir teilweise sogar in den eigenen vier Wänden haben, zählen Familienstammbücher, Geburtsurkunden und Fotoalben.
Nachforschungen in offiziellen Quellen sind dagegen erheblich kosten- und zeitintensiver, denn hier muss man auf die Standesämter oder zur Kirchgemeinde, um die Kirchenbücher einzusehen oder zur Gemeindeverwaltung, um einen Blick in alte Adress- und Melderegister zu werfen.
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Auch die Archive der Stadt oder mögliche Einträge in die Grundbücher sind hilfreich bei der Suche nach den eigenen Wurzeln. Oft wird für eine Einsichtnahme in entsprechende Archive und Bücher allerdings eine Gebühr bis 20 Euro und mehr verlangt.
Nachdem man die nötigen Familiendaten gesammelt hat, müssen diese noch entsprechend aufbereitet und dargestellt werden. Hier kommt also erst einmal ein Vergleich der beiden Darstellungsformen (Ahnentafel, Stammbaum) einer Familienchronik.
Grundlage für beide Formen der Familiendokumentation ist natürlich ein Baum. Aber das war es dann auch schon. Ahnentafel und Stammbaum unterscheiden sich anhand der Person X im Baumstamm.
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Ahnentafel
Am unteren Ende der Ahnentafel steht die Person X, darüber ordnen sich deren Eltern, Großeltern und evt. Urgroßeltern.
Beispiel einer Ahnentafel
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Stammbaum
Am unteren Ende des Stammbaumes steht der Stammvater oder die Stammmutter, darüber ordnen sich deren Kinder und Kindeskinder.
Stammbaum von Opa Herbert
Beispiel für Opa Helmut
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Eine Familienchronik ist auch besonders wichtig, wenn es um das Vererben geht. Anhand einer solchen Chronik kann die gesetzliche Erbfolge nachvollzogen werden. Hier kommen also jetzt Hinweise, die man beim Vererben beachten sollte.
Wer erbt nach der gesetzlichen Erbfolge zuerst?
Die gesetzliche Erbfolge
Der Ehepartner des Erblasser erbt zusammen mit den:
Erben 1. Ordnung: Das sind die Kinder (uneheliche, eheliche, adoptierte), Enkel, Urenkel.
Der Ehepartner teilt seinen Erbanspruch dabei mit den Kindern und Kindeskindern. Bleibt die Ehe kinderlos, treten die Verwandten der 2. Ordnung ein.
Erben 2. Ordung: Das sind Vater und Mutter des Erblassers, dessen Geschwister, Adoptivgeschwister, Halbgeschwister sowie Nichten und Neffen. Bleibt die Ehe kinderlos, muss der Ehepartner das Erbe unter anderem mit seinen Schwiegereltern teilen.
Erben 3. Ordnung: Das sind die Großeltern des Erblassers, dessen Tanten, Onkels, Cousinen und Cousins. Entfernte Verwandte wie die Großeltern des Verstorbenen kommen bei der gesetzlichen Erbfolge zuletzt.
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Man sollte allerdings immer beachten, dass sowohl beim Vererben als auch beim Verschenken, Steuern anfallen. Erbschaften und Schenkungen sind Steuerpflichtig!
Die Steuer und der letzte Wille
Wieviele Steuern man bezahlen muss, ist abhängig von der Höhe der Erbschaft und vom Grad der Verwandschaft. Je enger der Erbe mit dem Erblasser verwandt ist, desto günstiger ist die Steuerklasse und desto höher sind die Freibeträge.
Wenn man nicht in allen Punkten der gesetzlichen Erbfolge vertraut und auch noch jemand anderen, z.B. einen Freund oder einen besonders lieben Neffen, besonders bedenken will, gibts es dafür den letzten Willen.
Der letzte Wille, ist ein rechtsgültiges Testament, dass sich einfach und ohne hohe Kosten erstellen läßt. Jedes Testament muss dabei eigenhändig mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden, sowie Datum und Ortsangaben enthalten.
Das Testament kann jederzeit wieder geändert oder widerrufen werden, es genügen dazu einfach handschriftliche Zusätze.
Man unterscheidet die folgenden Arten eines Testaments:
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Privates Testament
Der letzte Wille muss dabei handschriftlich verfasst sein. Wird das Testament mit Computer oder Schreibmaschine geschrieben,
ist es ungültig. Es muss Vor- und Nachnamen, Datum und Ort enthalten sowie eigenhändig mit vollem Namen unterschrieben sein. Das Testament kann dann zu Hause aufbewahrt oder gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegt werden.
 Vieles gilt es zu bedenken
Öffentliches/notarielles Testament
Hier verfasst und beurkundet ein Notar das Testament. Die Gebühr richtet sich nach der Höhe des Nachlasses. Ein notarielles Testament kostet z.B. bei einem Nachlasswert von 150.000 Euro etwa 280 Euro. Für die Verwaltung kommt noch einmal ein Viertel dieser Gebühr hinzu. Der Notar gibt das Testament danach in amtliche Verwahrung z.B. einem Amtsgericht. Ein notarielles Testament kann z.B. den Erbschein ersetzen, wenn ein Grundstück auf die Erben überschrieben werden soll.
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Gemeinschaftliches Testament
Dieses Testament kann nur von Ehepartnern oder Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft verfasst werden. Sie setzten sich gegenseitig als Alleinerben ein. Das Testament wird auch als Berliner Testament bezeichnet.
Auch die Schlusserben, d.h. diejenigen, die erben, wenn beide Partner gestorben sind, werden benannt. Meist sind das die eigenen Kinder. Stirbt ein Partner, ist die Anfechtung dieses Testaments so gut wie unmöglich. Außerdem verlangt der Notar bei dieser Art des Testaments die doppelte Gebühr. Auch die Erbschaftssteuer wird zweimal fällig, einmal beim Übergang auf den überlebenden Ehepartner, dann wieder, wenn die Kinder erben.
Not-Testament
Wer sich in Lebensgefahr befindet und nicht mehr in der Lage ist, selbst ein Testament aufzusetzen, kann ein Not-Testament anfertigen. Es müssen dabei drei Zeugen vorhanden sein, die nicht zu den im Testament bedachten Personen zählen. Die Zeugen sollten den letzten Willen aufschreiben und auch den Grund für die Notsituation. Ein Not-Testament gilt nur für drei Monate und muss von allen drei Zeugen unterschrieben werden. Ist der Verfasser danach noch am Leben, verfällt es allerdings.
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Schlusswort
Dies sind erst einmal die wichtigsten Punkte, die man unbedingt beim Erstellen eines Testaments und bei der Übergabe von Vermögen an die nächste Generation beachten sollte. Es finden auch immer wieder Vorträge zu den Themen Vererben, Steuern sparen und Erbengemeinschaften auflösen statt. Hier kann ich die öffentlichen Vorträge im Putjatinhaus auf der Meußlitzer Straße sehr empfehlen. Besonders der Streit um das Pflichtteil mit den eigenen Kindern oder das Ausschließen vom Erbe sind dort auch thematisiert worden.
EA 2005
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